MASKENPFLICHT
Gemäss gestrigem Entscheid des Bundesrats gilt ab sofort in Eingangs- und Garderobenräumen sowie Tribünen bei Sporthallen eine Maskenpflicht. Ebenso bei öffentlich zugänglichen Innenräumen. Das betrifft auch die Saal- und Sportanlagen der Gemeinde Zuzwil. Die Maskenpflicht gilt ab sofort und bis auf weiteres in den beiden Foyers, sämtlichen Garderoben (auch im Feuerwehr-Depot oder Fridolin) sowie in sämtlichen Gängen der Sporthallen inklusive Zugang zum Musikraum, dem Gemeindesaal sowie der WC-Anlage im Untergeschoss.
Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sind ausgenommen, ebenso Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.
Bei den Heimspielen vom FC Zuzwil gilt die Maskenpflicht im „Gastro Bereich (FC Beiz)“! Ohne Maske werden die Besucher nicht bedient.
Wir empfehlen euch auch als Zuschauer/innen eine Maske zu tragen oder sicher genügend Abstand zu halten.
Vorstand, FC Zuzwil 1981